Wer iST AM verkaufsprozess BETEILIGT?

Wen sollten Sie als UnternehmerIn in Ihren Verkaufsprozess einbeziehen? Ein Überblick über die relevanten Beteiligten beim Unternehmensverkauf.
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Hans Walter Münch

HMC CONSULTING GMBH

Ihr Partner für Ihren Unter­­nehmens­­verkauf in Neumarkt

www.hmc-consulting.org
+49 9181 440 235

INHALT

Das Netzwerk im Nachfolgeprozess

Der Unternehmensverkauf ist ein Prozess, der viel Unterstützung von ExpertInnen und SpezialistInnen für Unternehmenstransaktionen benötigt, um den Verkauf erfolgreich zu gestalten. Für einen erfolgreichen Verkauf arbeiten alle Beteiligten Hand in Hand. Die Grenzen zwischen Unternehmen, Branchen und auch Aufgabenbereichen haben sich verschoben und teilweise sogar aufgelöst.

Die Koordination und optimale Zusammenarbeit der vielen Beteiligten ist mittlerweile zu einer der Hauptaufgaben von engagierten und seriösen M&A-BeraterInnen geworden. Sie unterstützen UnternehmerInnen dahingehend, dass Sie auch während der Umsetzung des Nachfolgeprozesses ihren Tätigkeiten so weit als möglich wie gewohnt nachgehen können. Hierfür tragen M&A-BeraterInnen die Verantwortung.

Wer sind die Beteiligten im Einzelnen?

SteuerberaterInnen
Gerade bei Klein- und Mittelbetrieben begleiten SteuerberaterInnen meist langjährig das Unternehmen. Sie sind nicht nur BeraterInnen in steuerlichen Angelegenheiten, sondern führen die Finanzbuchhaltung und sind zusätzlich wirtschaftliche BeraterInnen und UnterstützerInnen des Unternehmers in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Sind SteuerberaterInnen frühzeitig im Verkaufsprozess eingeweiht, können steuerliche Überraschungen vermieden werden. Die Verkaufsart (Share Deal oder Asset Deal) kann bei beiden Parteien zu erheblichem Steueraufwand führen. Deshalb müssen die BeraterInnen beider Seiten auf Augenhöhe zusammenarbeiten und das am besten gleich mit dem Start des gemeinsamen Projekts.

WirtschaftsprüferInnen
In einen Transaktionsprozess sind oftmals WirtschaftsprüferInnen involviert. Diese können sowohl auf der Seite der KäuferIn (Buy-Side) als auch auf der Seite der VerkäuferIn (Sell-Side) den Prozess unterstützen. Auf der Buy-Side führen WirtschaftsprüferInnen in der Regel die sog. Financial und/oder Tax Due Diligence durch und helfen dabei, die Risiken einer Transaktion zu identifizieren. Auf der Sell-Side entlasten die WirtschaftsprüferInnen den/die VerkäuferIn bei der Aufbereitung der angeforderten Due Diligence Unterlagen und Informationen und unterstützten bei Q&A-Sessions. Bei kleineren Transaktionen bzw. bei nicht prüfungspflichtigen Unternehmen ist das Hinzuziehen des Steuerberaters sowohl für die Buy- als auch für die Sell-Side oftmals ausreichend.

RechtsanwältInnen
Gesellschaftsrechtliche RechtsanwältInnen können auf Basis der Vorarbeit von SteuerberaterInnen oder UnternehmensberaterInnen einen passenden Kauf- und Gesellschaftsvertrag erstellen. Die Komplexität der juristischen Verträge birgt Konflikt- und Risikopotenzial. AnwältInnen verhandeln auch mit den Rechtsbeiständen der Käuferseite im Sinne der VerkäuferInnen.

M&A-BeraterInnen
Meist wird der Aufwand und die Dauer eines Unternehmensverkaufs unterschätzt. Dieser Prozess dauert in der Regel ein bis sieben Jahre und umfasst sehr viele Arbeitsschritte und Beteiligte. M&A-BeraterInnen unterstützen VerkäuferInnen in der Vorbereitung, Analyse, Unternehmens-bewertung, Erstellung von Verkaufsunterlagen, Wahrung der Anonymität, Käufersuche, Abwicklung und Verhandlung. Sie halten also die Fäden zusammen. Sie kennen auch die Fragen und Problemstellungen der beiden Parteien und können somit im Vorhinein Konfliktpotenzial (z.B. Vorstellungen des Kaufpreises) verhindern.

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Tauschen Sie sich vor dem Beginn des Verkaufsvorgangs intensiv mit Ihrer/m M&A-BeraterIn aus und stellen Sie die Frage nach den möglichen Beteiligten. Es muss klar herausgearbeitet werden, welche UnterstützerInnen einbezogen werden müssen und welche eventuell im Verlauf des Projektes hinzukommen. Klären Sie mit Ihrer/m BeraterIn nicht nur das Ob, sondern auch den Umfang und die damit verbundenen Kosten. Außerdem muss Ihnen dargelegt werden, inwieweit Ihr/e BeraterIn erfahrene MitstreiterInnen bereits kennt oder Erfahrungen gesammelt hat. Es ist nicht einfach, erst im Verlaufe Ihres Projekts auf die Suche nach ExpertInnen zu gehen und danach erst zu klären, wer die Kosten übernimmt.

Banken und Kreditinstitute
Die Kaufpreis spielt für KäuferInnen und VerkäuferInnen eine entscheidende Rolle. Der/Die M&A-BeraterIn überprüft, ob der/die KäuferIn den Kaufpreis aufbringen oder finanzieren kann. Privatpersonen benötigen meist neben einem Eigenkapitalanteil von 10 bis 30 % eine Bankenfinanzierung. Diese kann über die Hausbank, Bürgschaftsbank oder über Förderungen der KFW Bank erfolgen. Je nach Käufertyp können Bankenfinanzierungen komplett entfallen. M&A-BeraterInnen unterstützen somit auch bei der Finanzierung des Kaufpreises. Kreditgeber betrachten meist nur das reine Zahlenwerk und berücksichtigen kaum andere Bewertungskriterien. M&A-BeraterInnen können jedoch die weiteren Vorteile des Unternehmens darlegen.

MediatorInnen
MediatorInnen können im Verkaufsprozess auf zwei Arten eingesetzt werden. Entweder präventiv gleich zu Beginn oder wenn es bereits zu einem Konflikt bei den am M&A-Prozess beteiligten Personen gekommen ist. Die Parteien müssen nicht zwingend nur der/die KäuferIn und der/die VerkäuferIn sein: Auch zwischen SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, RechtsanwältInnen und Mandantschaft kann eine Mediation sinnvoll sein.

NotarInnen
Beim Verkauf von Geschäftsanteilen (Share Deal) bedarf es nach einer erfolgreichen und überprüften Kaufvertragsverhandlung einer notariellen Beurkundungspflicht. NotarInnen stimmen sich mit den ErstellerInnen des Vertrages ab. Außerdem dient der Notartermin der Beweiserleichterung. Nach der Beurkundung kann sich somit niemand über vermeintliche Unklarheiten beschweren, denn NotarInnen informieren umfassend und halten alle Vereinbarungen schriftlich fest. Sie weisen ebenfalls auf rechtliche Konsequenzen und Risiken hin und sorgen für eine risikolose Abwicklung.

Familie & FreundInnen
Die Unternehmerfamilie spielt eine wesentliche Rolle beim Unternehmensverkauf. Gerade, wenn es mögliche familieninterne NachfolgerInnen gibt, sollte zuerst geklärt werden, ob das Unternehmen nicht doch als Familienunternehmen fortgeführt wird. Die einzelnen Familienmitglieder sollten sich über ihre Ziele und Interessen im Klaren sein und diese auch offen kommunizieren. Nur dann kann – ggf. mit Hilfe eines Mediators – eine Lösung gefunden werden, die alle zufriedenstellt. So ist es beispielsweise auch denkbar, dass die Kinder nach dem Verkauf des Unternehmens weiterhin ihre Funktion im Betrieb behalten. Ist der Unternehmensverkauf entschieden, bleibt die Familie eine zentrale Stütze im Verkaufsprozess. Dieser ist immer wieder fordernd und komplex. Die Familie kann hier der Ort sein, um anstehende Entscheidungen zu diskutieren und gemeinsam zu treffen, aber auch vertrauensvoll über Sorgen und Ängste und die Lebensplanung nach dem Verkauf zu sprechen.

Unternehmensbörsen
Börsen, wie nexxt-change oder DUB, bringen UnternehmerInnen und NachfolgerInnen zusammen. Durch Inserate können Sie Ihr Unternehmen dort platzieren oder selbst recherchieren. Sowohl KäuferInnen als auch VerkäuferInnen schalten hier Gesuche. RegionalpartnerInnen übernehmen die Veröffentlichung und Kontaktvermittlung. Für eine hohe Trefferquote sollten Sie Ihren idealen Käufertyp und die passenden Verkaufsunterlagen bereit haben.

CHECKLISTE PROZESSBETEILGTE

Überprüfen Sie, ob Sie alle benötigten Prozessbetiligten ins Boot geholt haben.

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Fazit

Die Einbeziehung einer Reihe von ExpertInnen vereinfacht den Nachfolgeprozess. Nicht bei jedem Objekt sind sämtliche potenziell Beteiligte notwendig bzw. sinnvoll einsetzbar. M&A-BeraterInnen können diesen Prozess jedoch sinnvoll unterstützen.

Beteiligte am Verkaufsprozess

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