Absicherung für KäuferInnen bzgl. der wirtschaft-, recht-, steuerlichen und
finanziellen Verhältnisse des Unternehmens.
Die Due Diligence startet mit einer Anforderungsliste der zu prüfenden Unternehmensinformationen (Information Request-Liste), die die KäuferInnen dem/der VerkäuferIn überreicht. Der/die VerkäuferIn stellt daraufhin alle Unterlagen auf der Liste in einem Datenraum zur Verfügung. Im Anschluss prüft der/die KäuferIn in der Regel mit Hilfe von externen BeraterInnen (z.B. WirtschaftsprüferInnen, AnwältInnen, etc.) die Dokumente auf kritische Aspekte, Daten, Informationen oder Geschäftsvorfälle, welche in sog. DD-Reports dokumentiert werden. Während des Prozesses kommt es häufig zu sog. Q&A-Sessions, in denen Fragen der Käuferseite von der Verkäuferseite und dessen BeraterIn beantwortet werden. Ziel dieser Prüfung ist es, alle wesentlichen Risiken für potenzielle KäuferInnen beim Kauf des Unternehmens zu identifizieren und die Ergebnisse in die Verhandlung des Kaufvertrages einfließen zu lassen.
Gleichzeitig bietet die Due Diligence VerkäuferInnen die Möglichkeit, sich durch eine detaillierte Offenlegung möglicher kritischer Punkte vor späteren Forderungen der KäuferInnen zu schützen. Für Informationen, die offengelegt und im Kaufvertrag berücksichtigt wurden, können üblicherweise keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Dieser Prozess folgt keiner festen Vorgehensweise. Häufig stellt sich erst während der detaillierten Prüfung heraus, welche Punkte wesentlich sind.
Rufen Sie uns an unter:
+49 89 8900 9301
oder schreiben Sie uns:
bereit@oakstreet.de